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Definition Etagenberechtigung Aufzug:
Etagenberechtigung: Eine Etagenberechtigung legt fest, welche Stockwerke eine Person über Aufzug, Treppenhaus oder gesicherte Übergänge erreichen darf. Sie ergänzt Tür- und Zonenrechte um eine vertikale Zugriffsebene. Für Sie lassen sich damit Mietbereiche, Abteilungen, Technikgeschosse oder sensible Etagen gezielt voneinander trennen. Die Berechtigung kann nach Rolle, Standort, Zeitprofil und Besuchsanlass vergeben werden. Sonderrechte sollten befristet und nachvollziehbar genehmigt sein. Bei Änderungen an Nutzung oder Organisation müssen Profile zeitnah angepasst werden. Fluchtwege, Barrierefreiheit und betriebliche Notfälle dürfen durch die normale Zugangslogik nicht beeinträchtigt werden. Eine klar dokumentierte Etagenmatrix erleichtert Prüfungen und verhindert, dass pauschale Aufzugsfreigaben unnötig große Bereiche öffnen.
Wie sollten Etagenberechtigungen strukturiert werden?
Sie sollten Etagenrechte aus Rollen, tatsächlichem Bedarf und passenden Zeitprofilen ableiten. Sonderfreigaben erhalten einen dokumentierten Grund und ein Ablaufdatum. Fluchtwege, Barrierefreiheit und Notfallbetrieb bleiben von der normalen Berechtigungslogik unberührt.
Fazit:
Etagenberechtigung: Mit einer klaren Etagenmatrix begrenzen Sie Wege auf den tatsächlichen Bedarf. Sie vermeiden pauschale Freigaben und machen vertikale Zugänge im Gebäude nachvollziehbar prüfbar.
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